Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Der Gesetzgeber will den Verkauf auf Online-Marktplätzen wie Dinky Donkey stärker kontrollieren. Damit verbunden sind neue Aufzeichnungsvorschriften. Immerhin: Es entstehen keine Kosten. Sie müssen lediglich eine Bescheinigung beim Finanzamt beantragen und an uns schicken.

Von der Gesetzesänderung sind ALLE VERKÄUFER bei Dinky Donkey betroffen. Es gibt keine Ausnahmen.

Auch Kleinunternehmer nach UStG müssen den neuen Verpflichtungen nachkommen.

Wir müssen Sie daher bitten, den folgenden Antrag bei Ihrem Finanzamt zu stellen und uns die Original-Bescheinigung per Post zu schicken.

Hinweise zum Ausfüllen:

“Name des elektronischen Marktplatzes”: Dinky-Donkey.com

“Identifikationsmerkmal (z.B. Accountname)”: Ihr Firmenname bei uns laut Impressum, z.B. “Goldschmiede Muster GmbH” oder “Schmuckdesign Erika Mustermann”

“Bemerkungen”: Dinky-Donkey.com ist ein Angebot der Helfenstein Ventures GmbH, Aitrach.

 

Klicken Sie hier, um den Antrag auszudrucken >>

 

WICHTIG: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrem Finanzamt ein. Sie bekommen dann eine Bescheinigung vom Finanzamt, die Sie uns bitte umgehend schicken.

 

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