Wie erfahre ich von einer Bestellung?
Sobald eine Bestellung verschickt werden soll, bekommst du von uns eine Email mit allen relevanten Informationen.
Zusätzlich findest du natürlich alle Bestellungen im Dinky Donkey Backend. Was dort auf “Grün” steht, ist für den Versand vorgesehen.
In Dinky Donkey Backend hast du auch eine Vorabinformation über anstehende Bestellungen, die noch nicht verschickt werden dürfen. Bei knappen Beständen dient das dazu, die jeweiligen Schmuckstücke bis zur Freigabe der Bestellung zu reservieren.
Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten?
Das Wichtigste: Du stellst dem Kunden selbst die Rechnung für die Bestellung. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob ein Kunde bei dir im Laden oder über Dinky Donkey kauft. In beiden Fällen kauft der Kunde direkt bei dir. Deshalb bekommt der Kunde von dir auch immer eine Rechnung über genau den Betrag, den er an uns gezahlt hat. Unsere Verkaufsprovision rechnen wir mit dir separat ab.
Deine Rechnung braucht nur den Vermerk “Bereits bezahlt über Dinky Donkey”. Sonst ist der Kunde womöglich verunsichert, ob die Rechnung womöglich eine Zahlungsaufforderung darstellt. Das wollen wir natürlich nicht.
Kann ich die Bestellinformationen auch exportieren?
Ja, du kannst sowohl Übersichten als auch ganze Bestellungen exportieren. Besonders praktisch ist der Export der ganzen Bestellung als CSV-Datei, um den Kunden in dein Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssystem zu übernehmen. Das kann dir die Rechnungstellung und Bestandspflege erleichtern.
Was muss ich beim Versand beachten?
Versende deinen Schmuck immer mit Sendungsverfolgung und gib die Versandinformationen über dein Dinky Donkey-Backend an uns weiter. Ohne diesen Nachweis kann die Bestellung bei uns im System nicht abgeschlossen werden. Und ohne Nachweis über die Lieferung gibt’s natürlich auch kein Geld.
Was gehört ins Paket?
Ins Paket gehört natürlich zu allererst der gut verpackte Schmuck.
Außerdem ist es ganz wichtig, dass du deine AGB und deine Widerrrufserklärung in ausgedruckter Form beilegst. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kunde könnte die Bestellung noch nach Monaten widerrufen.
Wir empfehlen auch, gleich die Rechnung beizulegen.
Was gehört nicht ins Paket?
Kurz gesagt: Alles andere. Insbesondere ist es nicht zulässig, Werbung mit dem Schmuck zu verschicken. Das betrifft eigene Produktinformationen, Prospekte, Gutscheine ebenso wie Hinweise auf die eigene Website, Newsletter, Online-Shop oder Blog. Aber natürlich geht auch Werbung für andere gar nicht. Das kann zu Vertragsstrafen und Abmahnungen führen. Und mal ehrlich: Solche Werbung nervt nur die Kunden und das Zeug landet bestenfalls im Altpapier.
Wie erfahre ich von einem Widerruf?
Rechtlich gesehen muss der Kunde bei dir widerrufen. Dann bist du der erste, der davon erfährt und musst uns dringend darüber informieren. Wir lassen aber auch explizit zu, dass der Kunde seinen Widerruf an uns übermittelt. Wir geben die Information dann per Email an dich weiter.
Was passiert bei einem gültigen Widerruf oder Storno?
Zunächst einmal muss der Schmuck unversehrt zu dir zurück kommen. Wenn du das uns gegenüber bestätigst, erstatten wir dem Kunden das Geld. Das ist schon wichtig: Du brauchst, sollst bzw. darfst selbst keine Zahlung an den Kunden leisten, weil er sonst womöglich das Geld doppelt erstattet bekommt.
Normalerweise erfolgt die Rückabwicklung innerhalb eines Abrechnungszeitraums bei uns. Für dich ist das der einfachste Fall, denn du musst dann nichts weiter tun. Nur in Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Erstattung später erfolgt. Beispielsweise, wenn du aus Kulanz ein Stück nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück nimmst. Dann hast du von uns bereits das Geld dafür bekommen und wir müssen uns für die Rückabwicklung miteinander abstimmen.
Wie erfolgt die Provisionsabrechnung?
Wir berechnen die Provision mit dem vereinbarten Satz auf den Brutto-Verkaufspreis, also auf den Betrag, den der Kunde für den Schmuck zahlt. Über unsere Provision erhältst du eine ganz normale Rechnung von uns. Unseren Rechnungsbetrag ziehen wir von den Geldern ab, die wir von den Kunden für dich einsammeln.
Übrigens: Die Versandkosten sind von unserer Provision ausgenommen.
Buchhaltungsprofis erkenn darin diesen Buchungssatz: “Unser Auszahlungsbetrag (Bank) + Unsere Provisonsrechnung (Marketing-Aufwand) an Deine Verkaufsrechnung (Umsatz)”
Wann bekomme ich das Geld für meinen Schmuck?
Wir rechnen mit dir einmal pro Monat ab. Wegen der Widerrufsfrist kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung von gut 14 Tagen. Aber sei dir sicher: Besser etwas warten, als lästig Zahlungen rückabzuwickeln.
Wie pflege ich die Bestände?
Wir informieren dich, wenn sich der Bestand eines deiner Schmuckstücke bei uns dem Ende nähert. Dann kannst du den Fall überprüfen und uns informieren.
Umgekehrt kann es natürlich auch vorkommen, dass dein Lager leer ist und wir noch einen positiven Bestand hinterlegt haben. Dann gib uns einfach umgehend Bescheid. Dazu reicht eine formlose Email. Du kannst uns auch einen Datenfeed (CSV-Datei) zur Verfügung stellen. Denke nur bitte daran, dass wir über Feeds ausschließlich die Bestände pflegen und keine weiteren Daten automatisiert einlesen.
Wie gehe ich mit Änderungen in meinem Sortiment um?
Es ist sehr wichtig, dass wir unser Sortiment bestens kennen, damit unsere Kunden ein perfektes Shopping-Erlebnis haben. Alle Änderungen am Sortiment, die nicht einfach nur die Bestände betreffen, laufen über das Dinky Donkey Team. Das betrifft zum Beispiel die Aufnahme neuer Schmuckstücke, Änderungen bei Bildern, Material oder Preis. Je nach Art und Umfang der Anpassungen finden wir bestimmt eine praktische Lösung.
Upps, gerade kam eine Bestellung für ein Schmuckstück, das leider ausverkauft ist. Was tun?
Mmmh. Kann ja mal passieren. Und es kann mehr Gründe geben, als wir hier darstellen können. Es ist in solchen Fällen immer eine gute Idee, mit dem Kunde zu sprechen und ihm Alternativen vorzuschlagen. Wir übernehmen das gerne für dich und halten natürlich immer vorher Rücksprache mit dir.
Wenn du die von uns vorgeschlagenen AGB insoweit übernommen hast, kann darin Absatz 5.4. greifen und dir das Recht geben, vom Verkauf zurück zu treten, ohne in Haftung genommen zu werden. Aber, hey, das darf nur der Worst Case sein. Zuerst sollten wir uns fragen, wie wir den Kunden doch noch glücklich machen können.